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Selbstbestimmung und Teilhabe
Allgemeine Informationen
Dauer | 7 Stunden (Polypointgutschrift: ganzer Tag nach Pensum) |
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Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben.
Dabei ist unabhängige Lebensführung im Sinne von selbstbestimmter Lebensführung zu verstehen.
Die Teilnehmenden:
Dabei ist unabhängige Lebensführung im Sinne von selbstbestimmter Lebensführung zu verstehen.
Die Teilnehmenden:
- sehen das Recht auf Selbstbestimmung im Zusammenhang mit den Aspekten von Mit- und Fremdbestimmung.
- erkennen, dass Bestimmungsrechte stets an Pflichten und Verantwortung gebunden sind.
- sehen die Fragen nach den Bestimmungsrechten im Rahmen ihres konkreten agogischen Handelns.
- sind sich bewusst, dass durch die Übernahme von Pflichten, Bestimmungsrechten und Verantwortung durch Beistände, Institutionen und Professionelle sich die Bestimmungsrechte der Menschen mit Beeinträchtigung verändern.
- sehen den Wert des Normalisierungsgedankens für die tägliche Arbeit.
alle Mitarbeitenden in der Betreuung
Kursdaten
Code | Daten | Plätze frei | Ort | |
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25B / Selbstbestimmung und Teilhabe |
07.11.2025
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8 | WH BE, Walzenhausen | zur Anmeldung |